Nationaler Kampfrichter

Voraussetzungen für die Zulassung
 
  • Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
  • Nachweis einer abgeschlossene Schießsportleiterausbildung

Handlungsfelder
 
  • Umsetzung und Überwachung der Sicherheit und der Einhaltung der Regeln durch alle Wettkampfteilnehmer (Sportordnung, NADA-Dopingregeln)
  • Organisation und Durchführung von Wettkämpfen im Sinne des Fair Play
  • Sicherstellung von weitgehend gleichen Wettkampfbedingungen für alle Teilnehmer eines Wettbewerbs

Der Einsatzbereich ist im Verein, Kreis und zu den Wettkämpfen des Landesverbandes. Bei Interesse, Eignung und Engagement ist auch eine Teilnahme an nationalen bzw. internationalen Wettkämpfen des Deutschen Schützenbundes möglich. Alle Wettkampfeinsätze sowie der Besuch von Lehrgängen wird in einem Nachweisheft dokumentiert. Die Qualifikation wird auch auf dem Mitglieds- und Sportausweis vermerkt.

Ausbildung
Die Ausbildungslehrgänge finden grundsätzlich als Wochenendlehrgänge statt. Der Ausbildungsumfang beträgt ca. 20 Lerneinheiten (1 LE = 45min). Die Lehrgänge beginnen in der Regel am Freitagabend und enden am Sonntagnachmittag.

Sie beinhalten jeweils die Ausbildung für eine Disziplin des sportlichen Schießens: Gewehr (G), Pistole (P), Laufende Scheibe (L), Flinte (F) und Vorderlader (V). In allen Disziplinen ist der Bereich "Wertung" eingeschlossen.
 
Zur Ergänzung der theoretischen Kenntnisse werden von den Bewerbern mindestens vier Hospitationen bei Wettkämpfen ab Kreisebene in verschiedenen Funktionen gefordert. Der Ausbildungslehrgang schließt mit einer mündlichen Prüfung und dem Nachweis der Hospitationstätigkeit zur Erteilung der Kampfrichter- Lizenz -B- des DSB ab. Die Prüfung wird vom Referenten Kampfrichterwesen des SSB und einem Beisitzer durchgeführt.

Lizenzverlängerung
Zur Fortbildung sind alle Inhaber von nationalen Kampfrichterlizenzen -B- und -A- verpflichtet, wenn die vierjährige Gültigkeitsdauer der Lizenz im Sportjahr endet, jedoch spätestens im Folgejahr. Sie kann um jeweils vier Jahre verlängert werden, wenn mehrere Einsätze und der Besuch eines zweitägigen Wochenendlehrgangs nachgewiesen wird. Die Lehrgänge beginnen in der Regel am Samstagvormittag und enden am Sonntagnachmittag. Bei der Fortbildung ist durch die Teilnehmer das Kampfrichterheft vorzulegen, in dem pro Jahr mindestens vier Kampfrichtereinsätze bestätigt sein müssen, um eine Lizenzverlängerung zu erhalten.

Entwicklungsmöglichkeiten
Nach vier Jahren aktiver Tätigkeit als Kampfrichter mit mehreren Einsätzen bei Landeswettkämpfen kann ein Antrag auf Ausbildung zum Kampfrichter A des Deutschen Schützenbund (DSB) gestellt werden. Die Ausbildung wird durch den DSB zentral in einem Wochenlehrgang durchgeführt. Erfahrene langjährig tätige Kampfrichter können auf Empfehlung des Landesverbandes an einer Ausbildung zum ISSF-Kampfrichter. Die Lehrgänge werden durch die International Shooting Sport Federation organisiert.
 
Unsere Schützengilde zählt aktuell 7 Nationale Kampfrichter

Kontakt
Jan Kautz – Kampfrichterobmann Sportschützenkreis Vogtland
Tel.: 0152 / 53733840

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