Die Armbrust

Für die Armbrust gibt es internationale Disziplinen auf 10 Meter, 30 Meter und die Feldarmbrust, die in einem Wettkampf nacheinander auf 35, 50 und 65 Meter geschossen wird. Für die Armbrust 10 und 30 Meter werden beim Schießen so genannte "Bolzen" verwendet und geschossen wird auf Schießscheiben, die auch beim Schießen mit Luftdruckwaffen verwendet werden. Bei der Feldarmbrust werden Pfeile verwendet und geschossen wird auf Scheiben, die auch beim Bogenschießen zur Anwendung kommen.
 
Die Armbrust im deutschen Waffenrecht
Nach neuem deutschen Waffenrecht von 2003 zählt die Armbrust gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 2 WaffG zu den "sonstigen Schusswaffen", die feste Körper (hier: Pfeil oder Bolzen) verschießen. Damit finden grundsätzlich alle für die Schusswaffen geltenden Regelungen auch auf die Armbrust Anwendung, insbesondere aber die Sicherheitsbestimmungen beim Schießen. Der Gesetzgeber hat jedoch den Begriff "Schießen" etwas eigenwillig definiert:
(Es schießt), "wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt."

Waffenrechtlich wird mit der Armbrust also nicht geschossen. Da eine Armbrust aber eine Waffe ist (sie ist ja den Schusswaffen gleichgestellt), darf sie von Jugendlichen unter 18 Jahren nur unter fachkundiger Aufsicht genutzt werden, gemäß § 2 Abs. 1 WaffG "Umgang mit Waffen oder Munition". Eine Altersuntergrenze gibt es dabei jedoch nicht. Es ist in der Planung, in der nächsten Revision des Waffengesetzes die Armbrust wieder aus den Regelungen der "sonstigen Schusswaffen" herauszunehmen.

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